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Berater-Typen

In Deutschland gibt es einen für Laien undurchsichtigen Dschungel an Bezeichnungen für Finanzdienstleister bzw. Vermittler. Die folgende Übersicht soll eine verständliche Kurzversion der unterschiedlichen Bezeichnungen bieten.

Laut der Gewerbeordnung – GewO- gibt es folgende Vermittler:

  • § 34 d GewO – Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagent) und Versicherungsmakler
  • § 34 f GewO – Finanzanlagenvermittler
  • § 34 i GewO – Immobiliardarlehensvermittler u. Honorar-Immobiliardarlehensberater
  • § 34 h GewO – Honorar-Finanzanlagenberater

Die Prüfung der Sachkunde und Zulassung zum Vertrieb erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Für das Betreiben des Kredit- und Einlagengeschäfts und Erbringung von Finanzdienstleistungen benötigt ein Kreditinstitut (Bank) eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Honorarberater (Honorar-Immobiliardarlehensberater, Honorar-Finanzanlagenberater)

Ein Honorarberater ist ein Berater, welcher auf Honorarbasis die Interessen seiner Mandanten vertritt. Die Vergütung bemisst sich nach Stundensatz - ca. € 100 - € 200 netto - , nach vereinbartem Festhonorar, Erfolgshonorar bzw. laufendem monatlichen Honorar. Der Honorarberater bekommt seine Vergütung vom Versicherungsnehmer, Anleger bzw. Kreditnehmer für die Beratung. Zuwendungen wie Provisionen, Bestandsvergütungen oder sonstige Vergütungen, die der Honorarberater von Produktgebern erhält, muss dieser unverzüglich und ohne Abzüge an den Kunden weitergeben. Der Abschluss von Versicherungsverträgen basiert auf Nettotarifen – also Tarife ohne Abschluss- und Vertriebskosten. Der Abschluss von Investmentanlagen erfolgt ohne Ausgabeaufschläge. Die Rückvergütung von Bestandsprovisionen, sogenannte Kickbacks, müssen an den Kunden ausgezahlt werden.

Mehrfachagent

Ein Mehrfachagent ist ein Vermittler, welcher seinen Mandanten Angebote von mehreren Gesellschaften unterbreiten kann. So können mehrere Gesellschaften im Preis-Leistungsverhältnis verglichen werden. Die Vergütung des Mehrfachagenten erfolgt nach erfolgter Vermittlung in Form von Courtagen direkt durch die Versicherungsgesellschaften bzw. durch Maklerpool/s.

Bankberater (in der Regel Versicherungsvertreter)

Ein Bankberater ist ein gebundener Vermittler, welcher im Interesse und nach den Vorgaben und Verkaufszielen seines Arbeitgebers - beispielsweise Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Privatbanken - handelt.
Die Arbeitsweise ist in der Regel geprägt durch einen Produktverkauf von hauseigenen- bzw. verbundbezogenen Angeboten - beispielsweise Finanzverbund der Genossenschaftsbanken bzw. Sparkassen - und daher ohne transparenten Banken-/Fondsgesellschafts-/Bauspargesellschafts- und Versicherungsgesellschaftsvergleich. Die Vergütung erfolgt teilweise als feste Vergütung - nach dem Tarifvertrag- , teilweise als variable, erfolgsabhängige Vergütung - Bonifikationen, Weihnachtsgeld.

Versicherungsvertreter (in der Regel Ausschließlichkeitsvertreter)

Ein gebundener Versicherungsvertreter ist ein Vermittler, welcher im Interesse und nach den Vorgaben und Verkaufszielen seines Arbeitgebers - private- und öffentliche Versicherungsunternehmen - handelt.
Die Arbeitsweise ist geprägt durch einen Produktverkauf von hauseigenen Versicherungsprodukten und daher ohne transparenten Vergleich mit anderen Versicherungsgesellschaften - beispielsweise Angebot einer Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Altersvorsorge ohne Preis-Leistungsvergleich. Die Vergütung erfolgt zum einen Teil als feste Vergütung, zum anderen Teil ist die Vergütung vom Verkaufserfolg abhängig - je höher der Verkaufserfolg, desto höher sind oftmals die Provisionen.

Vermögensberater (Ausschließlichkeitsvertreter, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler)

Ein Vermögensberater ist meist ein gebundener Vermittler, welcher im Interesse und nach den Vorgaben und Verkaufszielen seines Arbeitgebers - beispielsweise Deutsche Vermögensberatung - handelt.
Die Arbeitsweise ist geprägt durch einen Produktverkauf von hauseigenen- bzw. verbundbezogenen Angeboten und daher ohne transparenten Banken-/Fondsgesellschafts-/Bauspargesellschafts- und Versicherungsgesellschaftsvergleich. Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit vom Verkaufserfolg - verschiedene Hierarchieebenen.

Versicherungsverkäufer und Finanzierungsverkäufer im Autohaus oder Reisebüro

Laut Gewerbeordnung (GewO) ist der Versicherungsverkäufer ein produktakzessorischer Vermittler und muss keine besondere Sachkunde nachweisen und deshalb auch nicht an einer IHK-Sachkundeprüfung teilnehmen. Der produktakzessorische Vermittler bietet in der Regel wenige Versicherungen (Kfz-Versicherung, Restschuldversicherung, Reiseversicherungen) einer Versicherungsgesellschaft an. Die Vermittlung von Autokrediten erfolgt in der Regel über eine bestimmte Bank, wobei über diese Bank oftmals auch die Restschuldversicherung vermittelt wird.